Stornierung und Umbuchung
Weil die Gruppen klein sind, wirkt sich jede Absage unmittelbar auf die Planung aus. Deshalb erläutern wir hier offen, wie mit Terminänderungen umgegangen wird.
Warum es überhaupt Fristen gibt
Ein Termin mit maximal zehn Plätzen lässt sich nicht kurzfristig nachbesetzen. Fällt eine Anmeldung wenige Tage vor dem Termin weg, bleibt der Platz meist leer, während andere Interessierte möglicherweise hätten teilnehmen können. Die folgenden Regelungen sollen dieses Risiko fair zwischen allen Beteiligten verteilen, nicht Teilnehmende bestrafen.
Kostenlose und kostenpflichtige Stornierung
| Zeitpunkt der Absage | Folge |
|---|---|
| Mehr als 21 Tage vor dem Termin | Kostenlose Stornierung, keine Gebühr |
| 14 bis 21 Tage vor dem Termin | Teilweise Stornogebühr, im Detail bei Anmeldung erläutert |
| Weniger als 14 Tage vor dem Termin | Volle Gebühr, ersatzweise Umbuchung möglich |
| Nichterscheinen ohne Absage | Volle Gebühr, keine Erstattung |
Die genauen Beträge und Zahlungsmodalitäten werden individuell mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt und sind abhängig vom gebuchten Format.
Umbuchung statt Stornierung
In vielen Fällen lässt sich eine Absage durch eine Umbuchung auf einen späteren Termin am gleichen oder am anderen Standort vermeiden. Melden Sie sich dazu möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis 14 Tage vor dem ursprünglichen Termin.
Auch ein Wechsel der teilnehmenden Person innerhalb desselben Unternehmens ist grundsätzlich möglich, sofern rechtzeitig mitgeteilt.
Krankheit und höhere Gewalt
Bei kurzfristiger Erkrankung wird um zeitnahe Mitteilung gebeten. Auf Wunsch kann eine kostenfreie Umbuchung auf den nächstmöglichen Termin geprüft werden, insbesondere bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Bei Ereignissen höherer Gewalt, etwa größeren Verkehrsstörungen am Veranstaltungstag, wird individuell und im gegenseitigen Interesse eine Lösung gesucht.
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